R134A 12 Füllgewicht Kältemittel Klimagas Kg Aufladbare Kältemittel R134A

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  • Produktbeschreibung

    • 12 Kg
    • ( Die Flasche ist im Preis mit enthalten )
    • Kältemittel, R134A
    Kältemittel transportieren Wärmeenergie (sog. Enthalpie) gegen Temperaturgradienten. Die Anwendungsgebiete von Kältemitteln sind ebenso vielfältig wie die Kältemittel selbst, vom Kühlschrank bis hin zur Wärmepumpe. Normale Kühlung Tiefenkühlung Wärmepumpen Stationäre Kühlsysteme Stationäre Klimaanlagen Autoklimaanlagen Wichtiger Hinweis zur Umgangsberechtigung für Kältemittel: - Original versiegelte Kältemittelflaschen. - Flaschendesign und Farbe kann natürlich, weil Mehrwegflaschen im Tauschsystem, abweichen. - Der Zylinder ist im Preis inbegriffen und bleibt Eigentum des Kunden. Umgangsberechtigt im Umgang mit Kältemitteln sind Personen, die eine notwendige Sachkunde nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 bzw. § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung nachgewiesen haben. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der oben genannten Verordnungen sachkundig sind. Gesetz zum Umgang mit Kältemitteln: Zum Umgang mit Kältemitteln sind Personen zugelassen, die über die erforderliche Sachkunde gemäß EG-Verordnung Nr. 842/2006, Artikel 3, 4 und 5 (1) bzw. Abschnitt 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV verfügen. Mit dem Kauf eines Kältemittels bestätigen Sie, dass Sie im Sinne der oben genannten Vorschriften (ChemKlimaschutzV & EG-Verordnung Nr. 842/2006) sachkundig sind und damit die Verwendung des Kältemittels durch eine sachkundige Person erfolgt. Sofern Sie als Wiederverkäufer einkaufen, verpflichten Sie sich, Ihren Abnehmer gleichlautend auf erforderliche Sachkunde hinzuweisen und zu überprüfen. Wir benötigen ihre Firmenanschrift inklusive ihrer Zertifizierungsnummer ERKLÄRUNG ZUM KAUF VON FLUORIERTEN GASEN (F-GAS) Unter Bezugnahme auf die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16. April 2014, Art. 6 - Punkt 3, betreffend die fluorierten Treibhausgase, in der die Betreiber aufgefordert werden, zu überprüfen, ob die Käufer von F-Gasen im Besitz der entsprechenden Zertifikate sind, bitten wir Sie, den nachstehenden Fragebogen auszufüllen und an die von uns gegengezeichnete Adresse zu senden.Art. 6 - Führung der Aufzeichnungen - Punkt 3 3. Für die Zwecke von Artikel 11 Absatz 4 führen die Unternehmen, die fluorierte Treibhausgase liefern, Aufzeichnungen mit einschlägigen Informationen über die Käufer fluorierter Treibhausgase, einschließlich folgender Angaben (a) die Nummern der Zertifikate der Käufer und (b) die jeweiligen Mengen der erworbenen fluorierten Treibhausgase. Die Unternehmen, die fluorierte Treibhausgase liefern, bewahren diese Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf. Die Unternehmen, die fluorierte Treibhausgase liefern, stellen diese Aufzeichnungen der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates oder der Kommission auf Anfrage zur Verfügung. Soweit die Aufzeichnungen Umweltinformationen enthalten, gelten die Richtlinie2003/4/EG bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006.

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